Ein Vertrag bindet allgemein mindestens zwei Parteien in einem bestimmten Rechtsverhältnis aneinander. Unseren Alltag dominieren gegenseitige Verträge, bei der sich zwei Parteien Leistungen versprechen. Verträge können auf sehr einfache Art bereits durch konkludente Handlung zustande kommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn jemand am Kiosk Münzen auf den Tisch legt und sich die Zeitung nimmt. Konkludent haben die Parteien einen Kaufvertrag über die Zeitung geschlossen. Andere Verträge sind sehr komplex schriftlich ausgestaltet. Wieder andere, wie beispielsweise Kaufverträge über Grundstücke, sind sogar formbedürftig.
Auf der Seite der Vertragschließenden gibt es bestimmte Voraussetzungen. Ein Vertrag kommt durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Beteiligten müssen also rechtlich und faktisch in der Lage sein, solche Willenserklärungen wirksam abzugeben. Bei der Durchführung der Verträge kann es zu Störungen kommen. Beispielsweise kann eine vertraglich verkaufte Sache mangelhaft sein oder noch vor Übergabe an den Vertragspartner untergehen. Deshalb bilden die Vertragsstörungen ebenfalls einen wichtigen Teil des Vertragsrechts.
Arbeitsvertrag
Darlehensvertrag
Dienstleistungsvertrag
Kaufvertrag
Werkvertrag
Markenrechtliche wettbewerbsrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen
In einer komplexeren Vertragsangelegenheit steht und fällt die Durchführung eines Vertrages häufig mit der Qualität des Vertragswerkes. Es ist deshalb in vielen Fällen empfehlenswert, einen Vertrag vor Abschluss entweder beim Anwalt prüfen zu lassen oder sogar die Erstellung des Vertrages im Vorfeld dort in Auftrag zu geben. Wenn Sie sich rechtzeitig noch vor dem Abschluss eines Vertrages an uns wenden, können häufig nachfolgende Schwierigkeiten bei der Durchführung eines Vertrages vermieden werden.
Oftmals gelten im Vertragsrecht gesonderte Bedingungen, die den Vertragsparteien unbedingt geläufig sein müssen. Beispielsweise wissen viele Menschen nicht, dass es bei einem Werkvertrag auf die Abnahme des Werkes ankommt und erst dann ein Anspruch auf den Werklohn entsteht. Wer im gewerblichen Bereich allgemeine Geschäftsbedingungen entwerfen möchte, ist sich häufig nicht darüber im Klaren, dass manche Klauseln gegenüber Verbrauchern nicht zulässig sind. Wir sind Ihr zuverlässiger anwaltlicher Partner im Vertragsrecht. Wenn Sie uns mit der Prüfung eines bereits vorliegenden Vertragswerkes beauftragen, erhalten Sie eine rechtlich umfassende Einschätzung.
Bei der Erstellung von Verträgen können wir Ihre Interessen in dem Vertragswerk entsprechend Geltung verschaffen, beziehungsweise auf einen fairen Interessenausgleich zwischen beiden Beteiligten hinwirken. Schlechte Verträge können zu langjährigen und teuren rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien führen. Lassen Sie sich deshalb idealerweise rechtzeitig vor Vertragsschluss zu einem geplanten Vertrag von der Anwaltskanzlei Südstadt in Nürnberg beraten.
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