Im Mietrecht überlässt eine Vertragspartei der anderen eine Sache auf Zeit zur Nutzung und erhält dafür einen Mietzins. Das Mietrecht über Wohnräume ist dabei aufgrund seiner großen sozialen Bedeutung für viele Menschen sehr mieterfreundlich gestaltet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dem wirtschaftlich schwächeren Mieter ein wirtschaftlich stärkerer Vermieter gegenüber steht. Damit der Vermieter seine wirtschaftliche Macht nicht uneingeschränkt ausnutzen kann, schützen verschiedene Regelungen den Mieter. Die Rechte des Vermieters werden dazu in gewissem Umfang eingeschränkt. Gerade Mietverhältnisse über Wohnraum entwickeln sich immer wieder streitig. Mietminderung, Kündigungsschutz, Eigenbedarf, Gebrauch der Mietsache und Räumungsklagen beschäftigen häufig die Zivilgerichte. Wir sind schwerpunktmäßig im Mietrecht, sowohl für Mieter als auch für Vermieter, tätig.
Das Recht über Wohnungseigentum bildet einen eigenen Bereich im Zivilrecht. Wer Wohnungseigentum erwirbt, wird zwingend Mitglied einer Eigentümergemeinschaft in der Immobilie. In dieser Gemengelage zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum entstehen komplexe Fragen zur Mitbestimmung, Verwaltung und vielen weiteren Aspekten. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verläuft nicht immer ohne rechtliche Konflikte. Wir beraten Sie in WEG-Angelegenheiten und vertreten Ihre Rechte.
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Vermieterrecht
Prüfung von WEG-Beschlüssen
Beschlussanfechtungsprozesse
Bauliche Veränderungen, Instandhaltung, Modernisierung
Fragen und Probleme bei der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Wir sind als Anwalt im Mietrecht bei Rechtsfragen und Problemen im Zusammenhang mit Ihrem Wohnungsmietvertrag für Sie da. Ob Mängel der Mietsache, Fragen der Mietminderung, Belästigungen durch Mitmieter, ein Mieterhöhungsverlangen oder bei Geltendmachung von Eigenbedarf durch den Vermieter - wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Vermieter. Kommen Sie ebenfalls zu uns, wenn es um Schimmel in Ihrer Wohnung, um Renovierungspflichten in Ihrem Mietvertrag oder es darum geht, einen Nachmieter zu stellen.
Wir empfehlen nicht nur im Streitfall eine zeitnahe Beratung. Mietrechtsfragen sind komplex und werden auch durch eine immer wieder aktualisierte Rechtsprechung der Zivilgerichte geprägt. Hier sind kompetente Beratung und engagierte Vertretung gefragt. Lassen Sie Mietverträge durch uns prüfen, Kautionsvereinbarungen richtig einschätzen, Betriebskostenabrechnungen von uns bewerten und Ansprüche von uns geltend machen.
Auch als Gewerbemieter finden Sie in der Anwaltskanzlei Südstadt in Nürnberg einen rechtlich versierten Ansprechpartner.
Wir stehen als kompetenter Anwalt an Ihrer Seite, wenn Sie rechtliche Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern haben. Wir beraten Sie zu Mietverträgen und gestalten diese für Sie. Ebenso sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um korrekte Betriebsabrechnungen geht. Erfahren Sie bei uns, unter welchen Bedingungen Sie Eigenbedarf geltend machen können und wie ein Mieterhöhungsverlangen gestaltet sein muss, um wirksam zu sein. Wir beraten Sie auch dazu, wie Sie mit geltend gemachten Mängeln der Mietsache und mit Mietminderungen umgehen.
Wir erheben Zahlungs- und Räumungsklagen für Sie. Wir unterstützen Sie dabei, gegen Mietnomaden Ermittlungen einzuleiten und Ansprüche gegen diese geltend zu machen. Dabei beraten wir Sie auch umfassend dazu, wie Sie zukünftig Mietnomaden besser erkennen und somit einen Vertragsschluss mit diesen vermeiden können.
Als Anwalt für Gewerbevermieter beraten, unterstützen und vertreten wir Sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
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