In der praktischen anwaltlichen Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht einen großen Schwerpunkt. Es besteht sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite häufig ein hoher Beratungsbedarf dazu, was in Arbeitsverhältnissen rechtlich möglich ist und was nicht. Viele arbeitsrechtliche Angelegenheiten dulden keinen Zeitverlust, da beispielsweise bei der Kündigungsschutzklage relativ kurze Fristen zur Rechtsdurchsetzung gelten. Arbeitsrecht hat auch Bezüge zu anderen Rechtsgebieten wie etwa zum Sozialrecht. Besonders für die Arbeitgeberseite können kollektivarbeitsrechtliche Bezüge interessant sein. Hier geht es etwa um Aktivitäten eines Betriebsrates oder um die Geltung von Tarifverträgen.
Als Anwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern beratend und vertretend zur Seite.
Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer
Arbeitsrecht für den Arbeitgeber
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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wie soll ich mit einer Abmahnung von meinem Arbeitgeber umgehen? Ist es vorteilhaft für mich, einer Änderungskündigung zuzustimmen? Soll ich eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben? Ist die aktuelle Kündigung meines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtswirksam erfolgt? Ist gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage zulässig? Kann ich eine Abgeltung meiner Überstunden vom Arbeitgeber verlangen? Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich in Elternzeit bin?
Die Folgen arbeitsrechtlicher Maßnahmen können gravierend sein. Für rechtliche Laien erscheint das Arbeitsrecht häufig sehr komplex. Wir beraten Sie zu diesen und weiteren Themen kompetent und umfangreich.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber müssen sich mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Wie gestalte ich rechtswirksam einen Arbeitsvertrag? Wie muss ich eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten? Wie führe ich eine Sozialauswahl durch? Wie und woran muss sich ein Betriebsrat beteiligen?
Wir beraten Sie umfassend in allen arbeitsrechtlichen Bereichen. Außerdem nehmen wir gerichtlich wie außergerichtlich Ihre Interessen wahr. Wir empfehlen Arbeitgebern uns als Anwalt in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen frühzeitig für Gestaltungen einzuschalten. Hier geht es nicht immer um rechtliche Fristen, sondern vor allem darum, sämtliche rechtliche Spielräume für Arbeitgeber im Arbeitsrecht zu nutzen.