Es gibt viele Gründe, aus denen im Straßenverkehrsrecht ein Bußgeldbescheid verhängt wird oder es sogar zum Führerscheinentzug kommt. Ob überhöhte Geschwindigkeit, ein Verstoß gegen die Vorgaben zur witterungsbedingten Fahrzeugausrüstung (Winterreifenpflicht) oder gar Fahren unter Alkoholeinfluss – wer gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verstößt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Neben der Zahlung eines Bußgeldes erfolgt bei einer Reihe von Delikten auch die Eintragung von Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister. Ein (zeitlich befristetes) Fahrverbot oder eben sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) sind ebenfalls möglich. Je nach Sachverhalt und Beweislage ist eine Abwendung oder Minderung der angedrohten Strafen möglich. Dies kann beispielsweise auf Fehlern der Polizei oder Verwaltungsbehörde beruhen, aber auch in der Persönlichkeit des Betroffenen begründet sein.
Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht und Führerscheinrecht in Nürnberg helfen wir Ihnen in solchen Fällen kompetent weiter. Sprechen Sie uns jetzt an, damit wir aktiv werden können.
Bussgeldbescheid anfechten
Entziehung der Fahrerlaubnis
und weitere . . .
Bußgeldbescheid anfechten
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Bußgeldbescheid
Manchmal gibt es Gründe, gegen die Verhängung eines Bußgeldbescheides vorzugehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs gar nicht selbst gefahren sind. Ebenso denkbar sind technische Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung oder – in Ausnahmefällen – ein sogenannter "rechtfertigender Notstand". Dies etwa dann, wenn Sie als Arzt wegen eines Notfalls zu Patienten gerufen werden und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Wichtig ist es jedoch immer, die geltenden Rechtsmittelfristen gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid zu beachten. Nehmen Sie daher am besten sofort Kontakt zu einem Anwalt auf, wenn Sie sich gegen verhängte Sanktionen wehren wollen.
Führerscheinentzug
Ein drohender Führerscheinentzug ist keine Kleinigkeit. Neben der damit in Verbindung stehenden Einschränkung der eigenen Mobilität kann auch Ihre wirtschaftliche Existenz davon abhängen, etwa als Berufskraftfahrer. Anders als bei einem Fahrverbot erhalten Sie beim Entzug der Fahrerlaubnis Ihren Führerschein nach einiger Zeit auch nicht einfach wieder ausgehändigt, sondern müssen ihn neu beantragen und ggf. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) über sich ergehen lassen. Es ist deshalb sehr wichtig, sich bei einem möglichen Führerscheinentzug umgehend mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, damit alle notwendigen Schritte zur Verteidigung eingeleitet werden können. Wir sind jederzeit als Anwalt in Nürnberg für Sie da.
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