Das Problem mit gekürzten Gutachter-Rechnungen – Gutachter spielen eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Ihre Expertise hilft, den Schaden präzise zu bewerten und eine faire Regulierung zu ermöglichen. Doch immer häufiger kürzen Versicherungen die Rechnungen von KFZ-Sachverständigen – mit teils fragwürdigen Argumenten. Besonders Versicherer wie die HUK-Coburg und die Allianz fallen dabei auf. Doch sind diese Kürzungen überhaupt rechtens?
In diesem Beitrag erklären wir die Hintergründe dieser Praxis, zeigen rechtliche Fallstricke auf und erläutern, wie sich Gutachter und Geschädigte wehren können.
Die Rolle des KFZ-Gutachters bei der Schadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall ist es oft erforderlich, den Schaden am Fahrzeug professionell begutachten zu lassen. Gutachter erstellen detaillierte Berichte, die als Grundlage für die Schadensersatzansprüche des Geschädigten dienen. Die Vergütung dieser Gutachten orientiert sich in der Regel an der BVSK-Honorarbefragung, einem anerkannten Maßstab für übliche und marktgerechte Honorare.
Die Praxis der Kürzungen: HUK Coburg und die "HUK-Tabelle"
Diese Tabelle ist eine interne Berechnungsgrundlage der HUK-Coburg-Versicherung und hat keine rechtliche Bindung. Dennoch wird sie häufig als Argument genutzt, um Rechnungen zu kürzen. In der Rechtsprechung wird diese Praxis oft kritisiert, da sie die gesetzlich geregelte Vergütung nach der BVSK-Honorarbefragung ignoriert.
Allianz und die "Erfüllungsgehilfe"-Argumentation
Die Allianz-Versicherung argumentiert, dass der Gutachter im Auftrag des Geschädigten handelt und nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnen dürfe. Dies widerspricht jedoch der Rechtsprechung, die den Geschädigten in die Lage versetzen soll, den Schaden vollständig und ohne finanzielle Nachteile zu regulieren. Dazu gehört auch die Übernahme der Gutachterkosten gemäß BVSK.
Die rechtliche Lage: Warum diese Kürzungen unzulässig sind
Versicherungen müssen gemäß § 249 BGB den Geschädigten so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach klargestellt, dass ein Geschädigter nicht verpflichtet ist, den günstigsten Anbieter zu wählen oder sich auf interne Kalkulationen der Versicherungen zu berufen. Die BVSK-Tabelle dient hierbei als anerkannter Maßstab. Kürzungen durch Versicherungen sind oft unbegründet, da sie weder die tatsächliche Leistung des Gutachters noch die Marktlage berücksichtigen.
Möglichkeiten für Gutachter und Geschädigte: So können Sie sich wehren
Wenn eine Versicherung die Rechnung kürzt, gibt es mehrere Optionen:
Fazit: Im konkreten Fall lohnt sich eine rechtliche Beratung
Die Praxis der Kürzungen von Gutachterrechnungen durch Versicherer wie die HUK Coburg und die Allianz ist rechtlich oft nicht haltbar. Gutachter haben das Recht, nach der BVSK-Tabelle abzurechnen, und Geschädigte müssen keine eigenen Kosten tragen.
Als Anwälte mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unrechtmäßige Kürzungen der Vergangenheit angehören.
Sind Sie von unrechtmäßigen Kürzungen durch die Versicherungen HUK COBURG oder ALLIANZ betroffen? – Holen Sie Ihr volles Honorar zurück!
Sehr geehrter Herr Delhey,