Viele Menschen denken beim Verkehrsstrafrecht zunächst an das Ordnungswidrigkeitenrecht. Regelmäßig ist dieses vereinfachte Strafverfahren, in dem es um Bußgelder und andere minderschwere Sanktionen geht, sehr praxisrelevant. Minderschwer heißt in diesem Zusammenhang für Betroffene nicht zwingend, dass es sich immer um eine Bagatelle handeln muss. Wer beispielsweise auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann in berufliche Schwierigkeiten kommen, wenn er den Führerschein für einige Wochen abgeben muss. Auch ein wachsendes Punktekonto in Flensburg mit einer drohenden MPU im Hintergrund kann komplexe Folgen nach sich ziehen.
Es sollte ebenso nicht unterschätzt werden, dass mit der Teilnahme am Straßenverkehr immer auch die Gefahr besteht, in andere strafrechtliche Tatbestände verwickelt zu werden. Beispielsweise kann ein Verkehrsunfall mit einer Körperverletzung verbunden sein. Schnell ist auch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verwirkt, weil vielen Verkehrsteilnehmern die Anforderungen im Zusammenhang mit der Tatsachenfeststellung nach einem Unfall nicht geläufig sind. Nicht zuletzt gelangen verkehrsstrafrechtliche Aspekte oft in andere Strafverfahren hinein, wenn beispielsweise als Nebenfolge Führerscheinentzug ausgesprochen wird. Gerade im Ordnungswidrigkeitenrecht ist zudem in der Regel schnelles Handeln gefragt, weil die Fristen für Rechtsmittel kurz gehalten sind. Das Verkehrsstrafrecht ist damit eines der strafrechtlichen Teilgebiete, in denen unverzüglich der Anwalt zurate gezogen werden sollte.
Unfallflucht
Nötigung im Straßenverkehr
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gefährdung des Straßenverkehrs
Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
und weitere . . .
Erfolgreiche Verteidigung in Verkehrsstrafsachen beginnt immer mit einer umfassenden Information zum Sachverhalt. Bevor eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann, ist in diesem strafrechtlichen Teilsegment die Akteneinsicht unverzichtbar. Das bedeutet außerdem, dass Betroffene vor einem Kontakt zum Anwalt keine Einlassung in der Sache machen sollten. Gerade in Verkehrsunfallsachen kommt es unter Umständen auch auf Beweissicherung und Begutachtung an, sodass der frühzeitig eingeschaltete Strafverteidiger hier eigene Maßnahmen für seinen Mandanten einleiten kann.
Bei Ordnungswidrigkeitsbescheiden besteht eine hohe Fehlerhäufigkeit. Deshalb lohnt es sich immer, einen solchen Bescheid bei uns rechtlich prüfen zu lassen. Fehler können im formalen Bereich auftreten. Häufig geht es aber auch um Messungenauigkeiten, Eichfehler von Messgeräten und andere Unzulänglichkeiten im Verfahren. Die Frage einer Verjährung kann ebenso eine Rolle spielen. Andererseits weiß Ihr Anwalt im Straßenverkehrsrecht auch damit umzugehen, dass beim Übergang eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens in das Gerichtsverfahren eine Verböserung drohen könnte. Der Strafrichter ist nicht an die Entscheidung im Bußgeldbescheid gebunden.
In einigen komplexen Ordnungswidrigkeitsfällen ist zudem ein durchdachtes strategisches Vorgehen gefragt. Der Strafverteidiger arbeitet auch mit Argumenten wie einem Augenblicksverschulden und entwirft in Ordnungswidrigkeitssachen eine eigene Verteidigungsstrategie.
Suchen Sie in Verkehrsstrafsachen unbedingt frühzeitig Rat bei der Anwaltskanzlei Südstadt in Nürnberg. Selbst wenn etwa in einer Ordnungswidrigkeitssache kein Rechtsmittel angeraten ist, sind Sie in der Einschätzung der rechtlichen Lage auf der sicheren Seite. Denken Sie bei komplexeren Verkehrsstrafsachen beispielsweise nach Verkehrsunfällen auch an die Auswirkungen von strafrechtlichen Ermittlungen in Zivilverfahren. Sie sollten sich hier unbedingt anwaltlich von uns auf der strafrechtlichen wie auf der zivilrechtlichen Seite begleiten lassen.
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