Ein Strafverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Es gliedert sich auf in verschiedene Phasen. In dem ersten Teil des Strafverfahrens – dem Ermittlungsverfahren – stehen erste Ermittlungen im Vordergrund. Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts sind Strafverfolgungsbehörden zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet. Das Ermittlungsverfahren kann zum Beispiel durch Anzeige von dritter Seite eingeleitet worden sein. Bei manchen Delikten bedarf es keiner Anzeige. Die Behörden sind dabei verpflichtet, von Amts wegen bei Verdachtsmomenten einen Anfangsverdacht zu prüfen. Aus einem Ermittlungsverfahren folgt nicht zwingend eine Anklage. Genauso kann das Verfahren eingestellt werden oder mit einem Strafbefehl enden.
Es kann mit Beginn eines Ermittlungsverfahrens zu einschneidenden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden wie beispielsweise zur Anordnung der Untersuchungshaft mit Haftbefehl kommen. Dem Strafverteidiger kommt mit der Strafverteidigung die Aufgabe zu, den Betroffenen in allen Verfahrensphasen rechtlich zu begleiten, seine Rechte und Interessen wahrzunehmen und ihn dabei zu unterstützen, den strafrechtlichen Vorwurf auszuräumen. Dazu bedient er sich verfahrens-rechtlicher Mittel und einer jeweils individuellen Verteidigungsstrategie. Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens geht es zunächst darum, sich einen Überblick über den strafrechtlichen Vorwurf zu verschaffen. Dazu kann der Strafverteidiger Akteneinsicht fordern und eigene Ermittlungen veranlassen.
Ermittlungen
Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, dass Ermittlungen gegen Sie eingeleitet worden sind: Nehmen Sie entsprechende Hinweise oder Vermutungen ernst. Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig. In einer Erstberatung können wir eine erste Einschätzung der Angelegenheit vornehmen.
Anzeige
Sie haben eine Anzeige von der Polizei erhalten? Nehmen Sie auch in diesem Fall frühzeitig Kontakt zu uns auf. Lassen Sie sich beraten. Selbst wenn Sie den Vorwurf in der Anzeige für unzutreffend halten, hilft Ihnen unsere rechtliche Einschätzung weiter. Wir stehen Ihnen ebenso zur Seite, wenn Sie selbst eine Anzeige gegen eine dritte Person einleiten möchten.
Untersuchungshaft
Meist trifft ein Haftbefehl unvorbereitet ein. Da es sich dabei um eine sehr einschneidende Maßnahme handelt, die auch Ihre berufliche Existenz gefährden kann, sollten Sie uns spätestens jetzt mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen. Wir geben eine erste Einschätzung zu den Möglichkeiten einer Haftprüfung in Ihrem Fall, um Ihre Interessen in dem weiteren Verfahren wahrzunehmen.
Anklage
Auch bei Vorliegen einer Anklage sollte Sie Ihr Weg unbedingt zu uns führen. Hier sind unter Umständen Fristen zu beachten, deren Versäumnis nachteilige Folgen für Sie haben kann. Selbst zu diesem Zeitpunkt lässt sich in vielen Fällen noch vermeiden, dass es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Strafbefehl
Auch wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie diesen in einem Beratungstermin bei uns rechtlich bewerten lassen. Für Betroffene ist es schwer, die möglichen Folgen und die Berechtigung eines Strafbefehls selbst einzuschätzen. Wir helfen Ihnen je nach Lage des Falls auch dabei, gewisse Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl einzulegen.
Gerichtsverfahren
Wir sind Ihr Strafverteidiger, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Erfahren und taktisch umsichtig nutzen wir hier alle rechtlichen Möglichkeiten, um eine Verteidigungsstrategie für Sie aufzubauen. Es gibt im Strafrecht viele Ermessens-Spielräume, die der Strafverteidiger für seinen Mandanten nutzen kann.
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