Strafrechtliche Normen sind nicht nur im Strafgesetzbuch selbst zu finden, sondern auch in verschiedenen Spezialgesetzen wie beispielsweise dem Betäubungsmittelgesetz. Wenn vom allgemeinen Strafrecht die Rede ist, geht es um die klassischen Strafrechtstatbestände aus dem Strafgesetzbuch, die mit einer gewissen Häufigkeit die Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen bilden. Die Rede ist beispielsweise von Vermögens- und Eigentumsdelikten wie Diebstahl oder Erpressung, Körperverletzungsdelikten, Computerbetrug, Beleidigung und ähnlichen Tatbeständen.
Obwohl man hier vom allgemeinen Strafrecht spricht, sagt dies nichts darüber aus, ob der einzelne Fall sich einfach gestaltet oder ob ein besonders komplexer Strafrechtsfall gegeben ist. Auch mit der Höhe der möglichen Strafe hat die Einordnung in das allgemeine Strafrecht nichts zu tun. Bagatelldelikte sind ebenso vertreten wie etwa das vielschichtige und streng sanktionierte Delikt der Brandstiftung. Deshalb spielen gerade im vielseitigen allgemeinen Strafrecht anwaltliche Erfahrung, strategische Erwägungen und eine umsichtige Vorgehensweise eine wichtige Rolle. Im allgemeinen Strafrecht gilt wie überall im Strafverfahren, dass eine frühzeitige Einschaltung des Strafverteidigers die Chance erhöht, einen Strafprozess zu vermeiden.
Beleidigung
Betrug
Brandstiftung
Computerbetrug
Diebstahl
Erpressung
Falsche uneidliche Aussage
Körperverletzungsdelikte
Nötigung
Raub
Sachbeschädigung
Tötungsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Urkundenfälschung
Unterschlagung
Untreue
und weitere . . .
In jedem Strafverfahren ist die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers besonders wichtig. Um alle Möglichkeiten einer erfolgreichen Strafverteidigung offen zu halten, sollten Sie außerdem bestimmte Grundsätze in Ihrem Verhalten gegenüber Strafverfolgungsbehörden beachten. Es ist empfehlenswert, bei bereits eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen keine Aussagen und Einlassungen zur Sache ohne vorherige Beratung durch Ihren Strafrechtsanwalt zu machen. Sie haben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ein Schweigerecht. Dieses sollten Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen. Das gilt besonders, wenn ein Haftbefehl vorliegt oder eine Durchsuchung bei Ihnen vorgenommen wird. Diese Maßnahmen können für Sie sehr belastend sein. Meist sind Sie auch überraschend. Dennoch sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und zunächst den Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger abwarten, bevor Sie sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zur Sache äußern.
Wir können als Anwalt in Nürnberg in Ihrer Strafsache Ihren Fall in einem ersten Überblick einschätzen. Um weitere Informationen zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu gewinnen, beantragen wir Akteneinsicht. Auf Basis dieser Fakten entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie und können gegebenenfalls in einem weiteren Schritt eine mit uns abgestimmte Einlassung vorbereiten.
Auch wenn Sie selbst nur eine Vermutung haben, dass Ermittlungen gegen Sie eingeleitet worden sind, sollten Sie uns kontaktieren. Mit Hilfe unserer ersten rechtlichen Einschätzung und Einholung weiterer Informationen bei Ermittlungsbehörden erledigen sich viele Sachverhalte von selbst. Ist das nicht der Fall und die Ermittlungen gegen Sie laufen weiter, können wir frühzeitig verfahrens-rechtliche Maßnahmen unsererseits ergreifen.
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